Im Jahr 2022 werden deutsche Frauen durchschnittlich 18 % weniger pro Stunde verdienen als Männer. Das Statistische Bundesamt (Destatis) meldet für Frauen einen durchschnittlichen Bruttostundenlohn von 20,05 Euro, 4,31 Euro weniger als für Männer (24,36 Euro). Im Laufe der Zeit hat sich das unbereinigte geschlechtsspezifische Lohngefälle verringert. Als die Messungen 2006 begannen, betrug der Gender Pay Gap noch 23 %. Der unbereinigte Gender Pay Gap ist in Ostdeutschland immer noch deutlich geringer als in Westdeutschland. In Ostdeutschland waren es 2022 7 % und in Westdeutschland 19 % (2006: Ostdeutschland: 6 %; Westdeutschland: 24 %).
Frauen mit ähnlicher Qualifikation, Beruf und Erwerbsbiografie wie Männer verdienen durchschnittlich 7 % weniger pro Stunde als ihre männlichen Kollegen
Für das Jahr 2022 hat das Statistische Bundesamt mit einer neuen Einkommenserhebung erstmals die Ursachen für Einkommensunterschiede zwischen Frauen und Männern analysiert. Ausgehend vom unbereinigten Gender Pay Gap (2022: 18 %) lassen sich rund 63 % des Pay Gap durch die zur Analyse verfügbaren Merkmale erklären. Einerseits ist der wichtigste Grund für das Lohngefälle darauf zurückzuführen, dass Frauen häufiger als Männer in Branchen, Berufen und Nachfragestufen mit niedrigeren Löhnen arbeiten. Frauen hingegen arbeiten häufiger in Teilzeit, was auch mit einem geringeren durchschnittlichen Stundenlohn einhergeht.
Die verbleibenden 37 % der Renditedifferenz lassen sich nicht durch die im Schätzmodell verfügbaren Merkmale erklären. Dieser unerklärte Anteil entspricht einem bereinigten Gender Pay Gap von 7 %. Danach werden weibliche Beschäftigte im Berichtsjahr 2022 durchschnittlich 7 % weniger pro Stunde verdienen als männliche (Westdeutschland: 6 %; Ostdeutschland: 9 %), selbst bei vergleichbarer Tätigkeit, Qualifikation und Erwerbsbiografie. Liegen jedoch mehr Informationen zu Faktoren vor, die den Lohn beeinflussen, wie z. B. Arbeitsplatztrennung aufgrund von Schwangerschaft, Geburt, Pflege etc., dürfte die Differenz geringer ausfallen. Daher sollte das bereinigte geschlechtsspezifische Lohngefälle als „Obergrenze“ der Einkommensdiskriminierung verstanden werden.
Systematische Hinweise:
Im Vergleich zum Vorjahr können keine Rückschlüsse gezogen werden. Die Ergebnisse stammen aus einer einzigartigen neuen Studie mit mehreren neuen Studienmerkmalen
Ergebnisse für 2022 sind aufgrund geänderter Datenquellen und Forschungsmethodik nur eingeschränkt mit dem Vorjahr vergleichbar. Bis zum Berichtsjahr 2021 wurden die Ergebnisse zum Gender Pay Gap auf Basis der vierteljährlichen Rentabilitätserhebung (VSE) berechnet, die zuletzt im Berichtsjahr 2018 durchgeführt und anschließend aktualisiert wurde. Ab dem Berichtsjahr 2022 wird der VSE durch eine neue monatliche Verdiensterhebung ersetzt. Hier ist beispielsweise der Anteil der Spitzenverdiener höher als in der Einkommenserhebungsstruktur. Da unter diesen Spitzenverdienern mehr Männer als Frauen sind, ist die absolute Differenz zwischen den durchschnittlichen Stundenlöhnen von Frauen und Männern im Berichtsjahr 2022 höher als im Vorjahr (2021: 4,08 Euro).