Energiepreisbremse: Verbraucherzentrale stellt Rechner bereit

Millionen von Menschen machen sich nun Sorgen, ob sie ihre Stromrechnung bezahlen können. Viele Anbieter, darunter hunderte Grundversorger, haben ihre Preise pro Kilowattstunde deutlich angehoben, teilweise um 50 % oder sogar 100 %. Christina Wallraf, Energiemarktexpertin der Verbraucherzentrale NRW, erklärt: „Wer derzeit mehr als 40 Cent pro Kilowattstunde für Strom bezahlen muss, profitiert von der Preisbremse.“ Geplant ist ein kräftiger Rabatt. Allerdings wird die Preisbremse auch rückwirkend auf Januar und Februar angewendet. Beispielsweise werden Haushalte in den ersten beiden Märzmonaten Erleichterungen erhalten“, sagte Wallraf. Bis spätestens Ende Februar müssen die Energieversorger die Verbraucher über die neuen Abzüge und die Lockerung der Preisbremse informieren. Mit dem interaktiven Energiekostenrechner der Verbraucherzentrale NRW können Sie bereits jetzt Ihre neuen Abzüge berechnen, inklusive Preisnachlässen und monatlichen Abschlägen. Sie gilt auch für Gas und Fernwärme. Die Werte, die Sie in Ihrem Rechner benötigen und was zu tun ist, wenn Sie nicht bezahlen können:

 Ermitteln Sie den aktuellen Gesamtenergiepreis von Strom: Der Gesamtpreis pro Kilowattstunde (kWh) bestimmt die Selbstbeteiligung. Darin enthalten sind Steuern, Abgaben und Zölle. Fehlen diese Angaben, können Sie sich direkt an Ihren Energieversorger wenden, um die aktuellen Gesamtpreise zu erfahren. Grundpreis festlegen: Fast alle Stromtarife haben einen Grundpreis. Den aktuellen Betrag können Verbraucher ihrem zuletzt gültigen Preiserhöhungsschreiben bzw. ihrer Rechnung entnehmen oder sich an ihren Energieversorger wenden. Jahresverbrauchsprognose: Maßgebend für die Auslösung und den Abzug der Strompreisbremse ist der zugrunde liegende Verbrauch, da die Preisbremse nur für 80 % des Verbrauchs gilt. In Haushalten mit sogenannten Ferrari-Stromzählern oder digitalen Stromzählern entspricht die aktuelle Verbrauchsprognose meist dem Vorjahresverbrauch. Für Haushalte mit intelligenten Messsystemen hingegen ist der Verbrauch 2021 gesetzlicher Standard. Was mache ich, wenn ich die hohen Abzüge für Januar und Februar nicht bezahlen kann oder einen Stromausfall befürchte? Betroffene sollten sich bei ihrem Energieversorger erkundigen, ob eine Reduzierung der Januar- und Februar-Abzüge möglich ist. Zudem sind Ratenzahlungen oft eine gute Lösung, um Stromausfällen vorzubeugen. Auch bei kurzfristigen Engpässen kann eine Verschiebung eine Option sein. Sperrungen müssen vier Wochen im Voraus schriftlich angekündigt und acht Werktage im Voraus umgesetzt werden. Vor dem Stromausfall ist der Lieferant auch zur Ratenzahlung verpflichtet. Eine Schließung kann nur erfolgen, wenn ein Zahlungsrückstand von mindestens 100 € vorliegt und mindestens zwei Raten nicht geleistet wurden. Bei Zahlungsschwierigkeiten können Sie beim Sozialamt oder Jobcenter einen Antrag auf Übernahme Ihrer Energieschuld stellen.

Veröffentlicht:: 13.01.23, 07:07