Arbeitskosten in Deutschland sind 2021 moderat gestiegen

Arbeitskosten in Deutschland sind 2021 moderat gestiegen - Die Zahlen für 2021 zeigen eine leichten Anstieg der Arbeitskosten in Deutschland. Im Durchschnitt lag die Bezahlung für eine  Arbeitsstunde bei  37,30 Euro, das sind 1,4 Prozent mehr als 2020. Die Corona-Pandemie hat also keine wesentlichen Einfluss auf die Arbeitskosten gehabt - zumindest kurzfristig lässt sich kein Effekt feststellen.

Das Statistische Bundesamt schreibt selbst zu den aktuellen Zahlen:

Arbeitgeber des Produzierenden Gewerbes und wirtschaftlicher Dienstleistungen in Deutschland haben im Jahr 2021 durchschnittlich 37,30 Euro für eine geleistete Arbeitsstunde bezahlt. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, waren die Arbeitskosten in Deutschland damit wie schon im Vorjahr die siebthöchsten in der Europäischen Union (EU-27). Dänemark hatte im EU-Vergleich mit 48,30 Euro die höchsten Arbeitskosten je geleistete Stunde, Bulgarien mit 6,80 Euro die niedrigsten. Im Vorjahresvergleich stiegen die Arbeitskosten je geleistete Arbeitsstunde in Deutschland kalenderbereinigt um 1,4 %.

Im EU Vergleich liegt Deutschland aber nach wie vor im Bereich der Standorte mit den höchsten Arbeitskosten. Die Arbeitsstunde in der EU kostet im Durchschnitt (über alle EU Länder) 28,60 Euro und ist damit etwa ein Drittel günstiger als in Deutschland. Deutschland liegt damit auf Platz 7 beim Ranking der höchsten Arbeitskosten in der EU, Spitzenreiter in diesem Bereich ist Dänemark. Dort langen die Arbeitskosten immerhin bei 48.30 Euro pro Stunde und damit nochmal mehr als 10 Euro pro Stunde höher als in Deutschland. Die günstigsten Arbeitskosten findet man aktuell mit 6,80 Euro pro geleisteter Arbeitsstunde in Bulgarien. An diesen Zahlen merkt man auch bereits, dass die Unterschiede in diesem Bereich innerhalb der EU sehr deutlich sind. Wirtschaftlich ist die EU daher nach wie vor sehr heterogen und kein wirklich vergleichbarer Standort.

Methodische Hinweise:

Die Arbeitskosten setzen sich aus zwei Bestandteilen zusammen: den Bruttoverdiensten und den Lohnnebenkosten. Zu den Bruttoverdiensten zählen das Entgelt für geleistete Arbeitszeit, Sonderzahlungen, vermögenswirksame Leistungen, Vergütung für nicht gearbeitete Tage (u. a. Urlaubstage oder gesetzliche Feiertage), Sachleistungen sowie die Bruttoverdienste der Auszubildenden. Nicht dazu zählt die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Die Lohnnebenkosten beinhalten die Sozialbeiträge der Arbeitgeber (einschließlich der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall), die Kosten der beruflichen Aus- und Weiterbildung, die sonstigen Aufwendungen und die Steuern zu Lasten des Arbeitgebers. Erhaltene Lohnsubventionen mindern die Arbeitskosten.

Die Corona-Hilfen der nationalen Regierungen haben sich in den EU-Staaten insbesondere auf die Lohnnebenkosten ausgewirkt. Neben Kurzzeitarbeitsregelungen stellten Subventionszahlungen und/oder Steuervergünstigungen ein wesentliches Element dar, um die Auswirkungen der Corona-Krise auf Unternehmen sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu mildern. Steigen diese Zahlungen, so sinken anteilig die Arbeitskosten der Arbeitgeber.

Veröffentlicht:: 05.05.22, 06:23