EU: Hausgrille nun als drittes Insekt als Lebensmittel zugelassen

EU: Hausgrille nun als drittes Insekt als Lebensmittel zugelassen - Zukünftig könnte auch die Hausgrille auf unseren Tellern landen. Zumindest rechtlich gibt es an der Stelle keine Hürden mehr, denn die EU hat die Hausgrille offiziell als neuartiges Lebensmittel für den EU Raum zugelassen. Damit gibt es mittlerweile 3 Insekten, die als Lebensmittel innerhalb der EU eingesetzt werden können - essen muss diese Tiere aber natürlich niemand, man kann weiter frei wählen, was auf den Teller kommt. Ob man die Insekten daher schnell auch auf deutschen Speisekarten finden wird, darf eher bezweifelt werden, was das Essen betrifft sind viele Verbraucher dann doch eher konservativ.

Die EU schreibt selbst zur Zulassung:

Die Europäische Kommission hat gestern (Donnerstag) ein drittes Insekt, das Heimchen, auch bekannt als Hausgrille (Acheta domesticus), als neuartiges Lebensmittel in der EU genehmigt. Es wird als Ganzes, entweder gefroren oder getrocknet, sowie als Pulver erhältlich sein. Die Zulassung erfolgte nach einer strengen wissenschaftlichen Bewertung durch die Europäischen Agentur für Lebensmittelsicherheit, EFSA. Die EU-Staaten hatten im Dezember grünes Licht für die Zulassung gegeben. Die erste Zulassung eines Insekts als neuartiges Lebensmittel, für getrocknete gelbe MehlwürmerD, hatte die Kommission im Juli 2021 erteilt, im November hatte sie die Wanderheuschrecke zugelassen. Die EFSA kam in ihrer Bewertung zu dem Schluss, dass das Heimchen unter den vom antragstellenden Unternehmen angegebenen Verwendungszwecken sicher ist. Produkte, die dieses neuartige Lebensmittel enthalten, werden so gekennzeichnet, dass sie über mögliche allergische Reaktionen informieren.

Generell will die EU damit den Übergang zu nachhaltigeren Lebensmittel erleichtern, in dem auch Proteinquellen zugelassen werden, die bisher noch nicht so im Fokus der Aufmerksamkeit beim Essen standen.

Unter dem Begriff „neuartiges Lebensmittel“ versteht man alle Lebensmittel, die vor dem 15. Mai 1997 nicht in nennenswertem Umfang in der Europäischen Union für den menschlichen Verzehr verwendet wurden. Gemäß der Verordnung über neuartige Lebensmittel (die „Novel Food“-Verordnung) braucht es eine EU-weite Zulassung, bevor ein solches Produkt auf den Unionsmarkt gebracht werden kann. Teil des Zulassungsprozesses ist eine wissenschaftliche Bewertung durch die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA), auf deren Basis die Kommission den EU-Staaten die Zulassung eines neuartigen Lebensmittels empfiehlt.

Veröffentlicht:: 15.02.22, 07:27