Nach Sex mit Häftling: weitere problematische Fälle in Sachsen-Anhalt eingeräumt - Das Justizministerium von Sachsen Anhalt bestätigt weitere Probleme beim Personal von Haftanstalten.Hintergrund dabei waren Berichte über eine Beamtin, die eine sexuelle Beziehung mit einem Insassen hatte.Darüber hinaus gab es aber auch andere Vorfälle, bei denen vor allem Anwärter auf den Dienst in den Haftanstalten die Dienstregelungen nicht beachteten. Auf diese Weise wird die Sicherheit der Haftanstalten untergraben und das kann vor allem bei Gewaltverbrechern zu einem deutlichen Problem werden.
Die Mitteldeutsche Zeitung schreibt dazu:
Nach der Suspendierung einer Gefängnismitarbeiterin im Januar hat Sachsen-Anhalts Justizministerium weitere Problemfälle im Haftpersonal eingeräumt. Das Ministerium bestätigte Recherchen der in Halle erscheinenden Mitteldeutschen Zeitung (Dienstagsausgabe), wonach bereits 2021 eine Beamtin des Dienstes enthoben wurde. Sie soll im Hochsicherheitsgefängnis in Burg eine sexuelle Beziehung zu einem Strafgefangenen gepflegt haben. "Das entsprechende Disziplinarverfahren läuft aktuell mit dem Ziel der Entfernung aus dem Dienst", erklärte das Justizministerium gegenüber der MZ. In der Haftanstalt in Burg sitzt unter anderem der Rechtsterrorist und Halle-Attentäter Stephan B. ein. Als problematisch stufte die Justiz auch eine Personalie von 2020 ein: Eine Anwärterin für den Strafvollzug verschwieg intern, dass sie einst selbst einen Häftling in ihrer Verwandtschaft hatte. Ihr Vater saß von 2009 bis 2013 im Gefängnis in Burg, nach MZ-Recherchen büßte er die Strafe wegen Drogenhandels ab. Das Justizministerium teilte zu diesem Fall mit: "Nach Bekanntwerden des Kontakts wurden dienstrechtliche Konsequenzen gezogen und die Beamtin in eine andere Dienststelle versetzt." Sie hätte die private Verbindung zu dem Ex-Häftling offenlegen müssen.
Ebenfalls Probleme gab es mit einer Anwärterin, die "eine allzu große Nähe zur radikal rechten Szene" hatte. Was genau dabei vorgefallen war, wurde nicht mitgeteilt, aber die Anwärterin darf die Dienstgeschäfte nicht mehr ausüben und hat auch ein Betretungsverbot für die Haftanstalt bekommen. Mittlerweile betont das Ministerium auch, dass man mögliche neue Bewerber deutlich schärfer überprüft und mehr Daten erfasst um solche Fälle zukünftig auszuschließen.